Offizielle Erlasse und Bekanntmachung
Offizielle Erlasse und Bekanntmachung über die EMFV-Sprungabzeichen und EMFV Auszeichnungen
Gemäß Verlautbarungsblatt I vom 23.Mai 2017 mit Beilage 1 zum Erlass GZ S93594/2-MFW/2017 des Österreichischen Ministeriums für Landesverteidigung und Sport, dürfen die Orden und Ehrenzeichen, sowie das Militär- Fallschirmsprungabzeichen des Europäischen Militär- Fallschirmsprungverbandes (EMFV) in Österreich an der Uniform des Österreichischen Bundesheeres und am Zivilanzug getragen werden. Die entsprechende allgemeine Annahme- und Tragegenehmigung für Deutschland ergibt sich aus OrdenG §5 Bekanntgabe 2009, §1a des deutschen Bundespräsidenten vom 07. Mai 2009.
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